http://www.rafinfo.de/hist/kap02.php

Kaufhausbrandstiftung

Ein erster Anschlag

Als im Mai 1967 in Brüssel ein Kaufhaus abbrannte und dabei über 300 Menschen starben, tauchten in Berlin mehrere Flugblätter [1] der Kommune 1 auf, in denen die Ereignisse in Belgien mit den den Napalmbombardements der Amerikaner in Vietnam in Zusammenhang gebracht wurden: "Ein brennendes Kaufhaus mit brennenenden Menschen vermittelte zum erstenmal in einer europäischen Hauptstadt jenes knisterne Vetnamgefühl (dabeizusein und mitzubrennen), das wir in Berlin bisher noch missen müssen [...] Wann brennen die Berliner Kaufhäuser"

Ungefähr zu dieser Zeit lernten sich auch Gudrun Ensslin und Andreas Baader in Berlin kennen.

Im März 1968 beschlossen sie den Worten Taten folgen zu lassen und in westdeutschen Kaufhäusern Brandsätze zu legen. Gemeinsam mit Thorwald Proll fuhren sie nach München, wo sie sich mit Horst Söhnlein, einem Freund Baaders, trafen. Von dort ging es dann weiter nach Frankfurt wo sie am frühen Morgen des 2. April 1968 ankamen und den Tag mit dem Auskundschaften verschiedener Kaufhäuser verbrachten.

Kurz vor Mitternacht ging bei der Deutschen Presseagentur ein Anruf ein: "Gleich brennt's bei Schneider und im Kaufhof. Es ist ein politischer Racheakt.". Ungefähr zur selben Zeit waren auch die Flammen in den besagten Kaufhäusern bemerkt worden - ausgelöst durch selbstgebastelte Zeitzünder. Der Schaden von 282.339 DM bei Schneider und 390.865 DM bei Kaufhof wurde später von der Versicherung übernommen - Menschen wurden nicht verletzt.

Die vier Brandstifter quartierten sich noch in der selben Nacht bei einer Bekannten ein, deren Freund der Besuch jedoch nicht passte. Bereits am Morgen des 4. April 1968 wurden die vier auf Grund eines "konkreten" Hinweises verhaftet.

Am 31. Oktober 1968 wurde das Urteil verkündet: drei Jahre Haft. Aber bereits 14 Monate später - am 13. Juni 1969 waren sie wieder auf freiem Fuß. Die Haftbefehle waren zunächst unter Auflagen aufgeschoben worden bis über die von den Anwälten eingelegte Revision entschieden worden sei. Als dieser im November 1969 nicht stattgegeben wird beschließen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Thorwald Proll gemeinsam mit seiner Schwester Astrid Proll unterzutauchen.


»Sie sind wie alle, die in diese Gesellschaft integriert sind. Sie können nicht tun, was sie wollen, denn sie wollen nur das, was sie sollen. «
Gudrun Ensslin über die Richter, die sie verurteilten


Verweise

[1] http://www.extremismus.com/terror/rafdox-a.html