http://www.rafinfo.de/begriffe/apo.php

Außerparlamentarische Opposition (APO)

APO steht für Außerparlamentarische Opposition. In der Wikipedia [1] Enzyklopädie wird das wie folgt erklärt:

Außerparlamentarische Opposition beschreibt eine Opposition (Gegensatz, Widerstand; lat. Stellung gegenüber), die außerhalb des Parlaments stattfindet, weil sie entweder in den im Parlament vertretenen Parteien (noch) kein Sprachrohr hat, oder auch gar nicht haben will. Eine außerparlamentarische Opposition nutzt vor allem die durch das Grundgesetz (Artikel 5, 8 und 9) geschützte Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und das Recht zur Bildung von Vereinigungen, um ihre Forderungen öffentlich zu artikulieren. Neue politische Strömungen beginnen ihre Arbeit meist erst außerhalb der Parlamente und kommen etwa über die Kommunalpolitik und Länderparlamente unter Umständen bis in den Bundestag oder sogar bis in die Bundesregierung. Ein Beispiel für diesen Weg ist die Partei der Grünen, die als Bündnis 90/Die Grünen in einer Koalition mit der SPD seit 1999 die Regierung stellt.

In der Bundesrepublik Deutschland gab es eine nennenswerte außerparlamentarische Opposition (die sich im Kürzel APO nannte) in den Jahren um 1968, ausgehend von der Studentenbewegung. Diese jedoch machte sich alsbald auf den "Marsch durch die Institutionen", das hieß auch in die Parlamente. [...]
Siehe auch:
LEMO: Außerparlamentarische Opposition [2]

Verweise

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/APO
[2] http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/KontinuitaetUndWandel/UnruhigeJahre/ausserparlamentarischeOpposition.html