http://www.rafinfo.de/faq/geschichte/warum_wurde_ulrike_meinhof_zuerst_verurteilt.1006.php

Warum wurde Ulrike Meinhof zuerst verurteilt?

Frage:

Ulrike Meinhof wurde bereits 1974 verurteilt und beging dann 1976 (angeblich) Selbstmord. Weshalb geschah dies so früh? Der Prozess gegen die anderen Stammheimer Gefangenen dauerte schließlich noch bis 1977 an!?

Frage von Lena und Yana (14.06.2004)

Antwort:

Ulrike Meinhof, Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker wurden im September 1974 in Berlin Moabit der Prozeß wegen ihrer angeblichen Tatbeteiligung bei der Baader Befreiung (14. Mai 1970) gemacht. Ulrike Meinhof wurde wegen der Befreiungsaktion und der lebensgefährlichen Verletzung eines Unbeteiligten (wurde vom Gericht als Mordversuch gewertet) zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Am 20. Mai 1975 begann in Stuttgart Stammheim der Prozeß gegen sie, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe (eigenlich hätte auch Holger Meins auf der Anklagebank sitzen sollen, er verstarb aber am 9. November 1974 nach neun Wochen Hungerstreik). Hier richteten sich die Anklagepunkte vornehmlich auf die Mai-Offensive (1971) der RAF.

Siehe auch:
»Pieter Bakker Schut: Stammheim«
Antwort von Guido [pauligg@uni-duesseldorf.de] (10.07.2004)