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Verfassungsschutzbericht 1986

3.2 Rote Armee Fraktion (RAF)

Am 9. Juli 1986 verübten unbekannte Täter in Straßlach bei München einen Sprengstoffanschlag auf das Fahrzeug des Vorstandsmitgliedes der Firma Siemens, Prof. Dr. Karl Heinz Beckurts, bei dem Prof. Beckurts und dessen Fahrer Eckhard Groppler getötet wurden.

In der Nähe des Tatortes wurde ein Schreiben aufgefunden, in dem ein "Kommando Mara Cagol" der RAF sich der Tat bezichtigte (Mara Curcio, geb. Cagol, war die Ehefrau eines führenden Mitgliedes der italienischen Terrororganisation "Brigate Rosse"; sie verstarb im Juni 1975 nach einem Schußwechsel mit Polizeibeamten).

Am 2. August 1986 wurden in Rüsselsheim die terroristische Gewalttäterin der RAF Eva Sybille HAULE-FRIMPONG und ihre aus Düsseldorf stammenden Begleiter Person B* und Person A* festgenommen.

Eva Sybille HAULE-FRIMPONG trug eine großkalibrige Pistole und führte einen verfälschten deutschen Reisepaß sowie gänzlich gefälschte ausländische Personaldokumente mit sich. Person B* besaß Dokumente, die offenbar einer anderen, unverdächtigen Person entwendet worden waren. Bei Person A* wurden Unterlagen sichergestellt, die auf die Ausspähung von Personen deuteten, deren Identität er sich bedienen wollte. Bei anschließenden Durchsuchungen der Wohnungen von Person A* und Person B* in Düsseldorf wurden weitere umfangreiche schriftliche Unterlagen sichergestellt.

Am Abend des 10. Oktober 1986 wurde der Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt, Dr. Gerold von Braunmühl, vor seiner Wohnung in Bonn-Ippendorf von zwei unbekannten Tätern erschossen. Die Täter hinterließen am Tatort ein Schreiben, in dem sich ein "Kommando Ingrid Schubert Rote Armee Fraktion" der Tat bezichtigt (Ingrid Schubert war Mitglied der RAF und bereits im Mai 1970 an der Befreiung Andreas Baader‘s in Berlin beteiligt, sie starb am 12. November 1977 in der Justizvollzugsanstalt München durch Selbsttötung).

3.3 "Militante" der RAF

Nach dem Mordanschlag eines RAF-Kommandos auf Prof. Dr. Beckurts und dessen Fahrer in Straßlach am 9. Juli 1986 verübten Militante dieser terroristischen Vereinigung seit dem 24. Juli 1986 insgesamt neun Sprengstoffanschläge im Bundesgebiet, davon sechs in Nordrhein-Westfalen. Sie bezeichneten sich als "Illegale Militante" bzw. seit 1986 als "Kämpfende Einheit" wobei die Schreiben, in denen sie sich ihrer Taten bezichtigten, in Inhalt und Diktion den Selbstbezichtigungen der RAF entsprachen. Dabei nahmen sie mehrfach auch Namen von getöteten ausländischen Terroristen in die Gruppenbezeichnungen auf, um damit offenbar ihre Solidarität im Rahmen der von der RAF propagierten "revolutionären Front in Westeuropa als Abschnitt im internationalen Befreiungskrieg" zu bekunden und die Entwicklung dieser Front zu fördern.

Im einzelnen handelt es sich in Nordrhein-Westfalen 1986 um folgende Anschläge:
  • 24. Juli 1986
    Aachen, Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des Fraunhofer-Instituts für Lasertechnik
  • 11. August 1986
    Swisttal-Heimerzheim, Sprengstoffanschlag auf Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes
  • 13. August 1986
    Wuppertal, Sprengstoffanschlag auf ein Gebäude der Firma Fanal-Westinghouse
  • 8. September 1986
    Köln, Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wobei durch die Explosion zwei Personen leicht verletzt wurden
  • 19. Dezember 1986
    Köln, Sprengstoffanschlag auf das Gebäude der Deutschen Entwicklungsgesellschaft (DEG)
  • 21. Dezember 1986
    Bad Münstereifel, Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des Kurt-Schumacher-Bildungszentrums der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Bei den Anschlägen der "Militanten" bestand teilweise Übereinstimmung mit Tatmitteln, die bei Anschlägen der RAF-Kommandos verwendet wurden. Den Sprengsätzen waren zur Erhöhung der Sprengwirkung zum Teil Schrauben und Muttern (Anschläge in Heimerzheim und in Köln am 8. September 1986) beigefügt, so daß anzunehmen ist, daß die Täter die Schädigung von Personen gewollt oder doch bewußt in Kauf genommen haben.

Wegen des Verdachts der Beteiligung an dem Anschlag auf Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes in Swisttal-Heimerzheim am 11. August 1986 erließ der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof im August 1986 Haftbefehle gegen drei Personen des terroristischen Umfeldes aus Duisburg.

*Name auf Wunsch der betreffenen Person entfernt.
                                                                                                                                                                zurück nach oben
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