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Verfassungsschutzbericht 1987

3.2 Rote Armee Fraktion (RAF)

Gegen Mitglieder und Beteiligte an Straftaten der RAF haben die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden 1987 folgende Maßnahmen durchgeführt:

Am 16. März 1987 verkündete das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil gegen Rolf Klemens WAGNER; der Angeklagte wurde wegen seiner Beteiligung am Mord- und Entführungsfall Schleyer im Jahre 1977 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Mit Anklageschrift vom 11. Mai 1987 hat der Generalbundesanwalt vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf Anklage gegen Norbert HOFMEIER, Barbara PERAU, Karl-Heinz THOENE und Thomas RICHTER erhoben, die verdächtig sind, sich 1986 der RAF als Mitglieder angeschlossen zu haben; die vier Personen stammen aus Duisburg. Ihnen wird außerdem vorgeworfen, an dem Sprengstoffanschlag auf Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes am 11. August 1986 in Swisttal-Heimerzheim beteiligt gewesen zu sein. THOENE wird darüber hinaus zur Last gelegt, gemeinsam mit RICHTER von Anfang Mai bis Anfang Juni 1986 die Lebensumstände des Leiters des Fraunhofer-lnstituts für Laser-Technik in Aachen ausgespäht zu haben. Auf das Institut wurde am 24. Juli 1986 von unbekannten Mitgliedern einer "Kämpfenden Einheit Sheban Atlouf" ein Sprengstoffanschlag verübt.
Am 1. September 1987 begann vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart die Hauptverhandlung gegen Eva Sybille HAULE-FRIMPONG, die aus Düsseldorf stammende Person C* sowie den ebenfalls aus Düsseldorf stammenden Person A*. Den drei Angeklagten, die am 2. August 1986 zusammen in Rüsselsheim festgenommen wurden, wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (RAF) vorgeworfen. Frau HAULE-FRIMPONG ist zusätzlich wegen Urkundenfälschung, Hehlerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, Person C* zusätzlich wegen Urkundenfälschung und Hehlerei.
Am 18. Dezember 1987 wurden in Düsseldorf Person B* und Erik PRAUSS festgenommen, gegen die Haftbefehle des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Rote Armee Fraktion" sowie einer Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag auf ein Gebäude der Firma Dornier in Immenstaad am 25. Juli 1986 bestanden.
Der Prozeß gegen HAULE-FRIMPONG u. a. findet im terroristischen Umfeld starke Beachtung. Bereits vor Prozeßeröffnung wurde in der Nr. 13 der auch in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten niederländischen Untergrundzeitschrift "De Knipselkrant" vom 15.7.1987 "eine breite Mobilisierung zum Prozeß gegen Eva, Luitgard und Christian" als "unmittelbare Aufgabe für den antiimperalistischen Widerstand" bezeichnet; auch in Nordrhein-Westfalen wurden Flugblätter verbreitet, die sich in polemischer Form mit diesem Prozeß auseinandersetzten, wobei die unbekannten Verfasser auch die Forderungen der RAF nach "Zusammenlegung der Gefangenen aus RAF und Widerstand" aufgriffen.

Seit Dezember 1987 ist eine weitere Sonderausgabe der Untergrundschrift des RAF-Bereichs "Zusammen Kämpfen – Zeitung für die antiimperialistische Front in West-Europa -" bekannt, die offenbar auch in Nordrhein-Westfalen im terroristischen Umfeld Verbreitung findet.

Die Schrift enthält erstmals eine deutsche Übersetzung des Tatgeständnisses der Direkten Aktion ("Action Directe") zum Mordanschlag auf den Generaldirektor des französischen Automobilkonzerns Renault, Georges Besse, am 17. November 1986 in Paris sowie - ebenfalls in deutscher Sprache - die Taterklärung der italienischen terroristischen Gruppe Rote Brigaden ("Brigate Rosse") zu einem Raubüberfall auf einen Geldtransport am 14. Februar 1987 in Rom.

*Name auf Wunsch der betreffenen Person entfernt.
                                                                                                                                                                zurück nach oben
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