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Verfassungsschutzbericht 1988

3.2 Rote Armee Fraktion (RAF)

Am 18. Mai 1988 begann vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen Norbert HOFMEIER, Barbara PERAU, Thomas THOENE und Thomas RICHTER. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich 1986 der RAF als Mitglieder angeschlossen zu haben. Den Angeklagten HOFMEIER, PERAU und THOENE wird darüber hinaus zur Last gelegt, an dem Sprengstoffanschlag auf die Bundesgrenzschutzkaserne in Swisttal-Heimerzheim am 11. August 1986 beteiligt gewesen zu sein.*

Der Strafprozeß fand im terroristischen Umfeld deutliche Resonanz; Anhänger der Angeklagten störten wiederholt die Hauptverhandlung.

* Die Angeklagten wurden am 20. Januar 1989 zu 10 Jahren (HOFMEIER), 9 Jahren (PERAU, THOENE) bzw. 4 Jahren (RICHTER) Freiheitsstrafe verurteilt.

Am 28. Juni 1988 verkündete der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Urteile in dem Strafverfahren gegen Eva Sybille HAULE-FRIMPONG und die zuletzt in Düsseldorf wohnhaften Person B* und Person D*. Eva Sybille HAULE-FRIMPONG wurde wegen versuchten Sprengstoffanschlags auf die NATO-Schule in Oberammergau am 18. November 1984 und Beteiligung am Raubüberfall auf einen Waffenhändler in Maxdorf am 5. November 1984 sowie unerlaubten Waffenbesitzes, Munitionserwerbs und Urkundenfälschung in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (RAF) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Person B* erhielt eine 10jährige Freiheitsstrafe wegen Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag auf das Luft- und Raumfahrtunternehmen Dornier in Immenstaad am 25. Ju1i.1986 in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (RAF) sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen. Person D* wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (RAF) sowie Urkundenfälschung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagten haben gegen die Urteile Revision eingelegt.

Am 8. September 1988 nahm die Polizei in Düsseldorf Person A* nach Durchsuchung seiner Wohnung fest, in der verschlüsselte schriftliche Unterlagen mit terroristischem Hintergrund, Pläne für geplante bauliche Maßnahmen am Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und gestohlene Ausweispapiere sichergestellt wurden. Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erließ am 30. September 1988 Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der RAF sowie wegen des Verdachts des Betruges und der Urkundenfälschung.

Am 20. September 1988 schossen in Bonn-Bad Godesberg Unbekannte mit einer Schrotflinte auf das Dienstfahrzeug des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen Dr. TIETMEYER. Dr. TIETMEYER und sein Fahrer blieben unverletzt.

Am 21. September 1988 erhielten vier Nachrichtenagenturen in Bonn jeweils gleichlautende Taterklärungen mit der Unterschrift "kommando khaled aker rote armee fraktion". Die Briefsendungen enthielten außerdem eine gemeinsame Erklärung der RAF und der italienischen Terrororganisation "Brigate Rosse", jeweils in deutscher und italienischer Sprache, in der die beiden Terrorgruppen eine "gemeinsame Offensive" ankündigen.

In einer weiteren, in Hagen aufgegebenen Erklärung vom 21. September 1988 brachte die RAF zum Ausdruck, daß sie ihr Ziel, Dr. TIETMEYER zu erschießen, nicht erreicht habe, weil sich die Maschinenpistole, "mit der zuerst gezielt der Fahrer ausgeschaltet werden sollte", "verklemmt" habe.

Bei dem Namensgeber des Kommandos khaled aker (akar) handelt es sich um einen Palästinenser, der am 25. November 1987 mit einem motorisierten Fluggleiter aus dem Libanon nach Israel eingeflogen war und bei einem Angriff auf israelische Soldaten ums Leben kam.

Am 15. September 1988 begann vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Stuttgart der Prozeß gegen Erik PRAUSS und Person C*, denen u. a.. vorgeworfen wird, als Mitglieder einer "Kämpfenden Einheit" am Sprengstoffanschlag auf die Firma Dornier in Immenstaad am 25. Juli 1986 beteiligt gewesen zu sein. Beide Personen wohnten vor ihrer Festnahme am 18. Dezember 1987 in Düsseldorf.**

** Am 18. Januar 1989 wurden die Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von je neun Jahren verurteilt.

Am 4. Oktober 1988 nahm die Polizei in Düsseldorf Rolf Erwin HARTUNG aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der RAF fest. Er wird verdächtigt, an den Sprengstoffanschlägen "Kämpfender Einheiten" am 25. Juli 1986 auf die Firma Dornier in Immenstaad sowie am 8. September 1986 auf das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln beteiligt gewesen zu sein.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des HARTUNG wurde u. a.. umfangreiches linksextremistisch-terroristisches Schriftgut, darunter auch eine Kopie der Taterklärung der RAF zum Anschlag auf Staatssekretär Dr. TIETMEYER, sichergestellt.

*Name auf Wunsch der betreffenen Person entfernt.
                                                                                                                                                                zurück nach oben
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