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Verfassungsschutzbericht 1995

3.2.2 Rote Armee Fraktion (RAF)

Hungerstreik von RAF-Häftlingen

Im Rahmen der Solidaritätskampagne für den zum Tode verurteilten US-Journalisten Mumia Abu-Jamal traten die RAF-Häftlinge im August 1995 für drei Tage in den Hungerstreik.

Der RAF-Häftling Christian Klar trat am 1. September 1995 für einen Monat in den Hungerstreik, um seine Haftbedingungen zu verbessern.

Der Hungerstreik war mit den anderen RAF-Häftlingen offenbar nicht abgesprochen.

Hogefeld-Bekenntnis zur Deeskalationserklärung der RAF- Kommandoebene

In ihrer Ausgabe Nr. 323 vom 16. März 1995 veröffentlichte die Berliner Autonomen-Schrift Interim einen Brief der mutmaßlichen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld, die sich seit November 1994 vor dem OLG in Frankfurt zu verantworten hat.

In dem Brief setzt sich Hogefeld sehr kritisch mit dem Sprengstoffanschlag der RAF auf die Rhein-Main-Air-Base in Frankfurt/Main am 8. August 1985 und insbesondere mit dem vorangegangenen Mord an dem US-Soldaten Edward Pimental auseinander. Die Erschießung Pimentals sei in "keiner Weise mit revolutionärer Moral und Utopien von einer menschlichen Gesellschaft vereinbar". Sie mutmaßt, mit der Anklage wegen Mordes an Pimental gegen sie wende sich die Bundesanwaltschaft gegen den Versuch der "inhaltliche(n) Neuorientierung" der RAF seit 1992, für den die Angeklagte seit ihrer Verhaftung als Person stehe.

Entlassung von RAF-Häftlingen

Am 21. Februar 1995 wurde die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Christine Kuby aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichtes Hamburg gemäß § 57a StGB vorzeitig aus der Strafhaft entlassen. Der Rest der Freiheitsstrafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Am 25. April 1995 wurde Manuela Happe vorzeitig aus der Haftanstalt Echec in Schwaben entlassen. Die vorzeitige Entlassung war für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt worden.

Am 26. April und am 10. Mai 1995 wurden die RAF-Häftlinge Lutz Taufer und Karl-Heinz Dellwo nach Verbüßung von 20 Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung vorzeitig aus der Haft in der Justizvollzugsanstalt Celle entlassen. Beide waren am Überfall auf die Deutsche Botschaft in Stockholm 1975 beteiligt.

Am 16. Juni 1995 wurde der ehemalige RAF-Häftling Silke Maier-Witt nach Verbüßung der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sie gehörte zu den RAF-Mitgliedern, die in der ehemaligen DDR abgetaucht waren.

Dem RAF-Häftling Knut Folkerts wurde nach Angaben der JVA Celle ab 16. Oktober 1995 bis 13. November 1995 Hafturlaub gewährt. Mit Wirkung vom 13. November 1995 wurde er aus der Haft entlassen. Der Rest seiner lebenslangen Freiheitsstrafe ist für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Er war unter anderem an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Buback 1977 beteiligt.

Neue Verurteilung mit der Perspektive auf spätere Haftentlassung

Die seit 1980 einsitzende RAF-Terroristin Sieglinde Hofmann wurde am 26. September 1995 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen fünffachen Mordes und dreifachen Mordversuches zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die seinerzeit von Frankreich ausgelieferte Hofmann wurde jetzt aufgrund neuer Beweismittel erneut verurteilt u.a. wegen Beteiligung an dem Mord an dem Arbeitgeberpräsidenten Schleyer 1977. Die erneute Verurteilung ermöglicht jedoch zu gegebener Zeit eine Gesamtstrafenbildung und eine vorzeitige Strafaussetzung nach § 57a StGB.

Inhaftierung einer mutmaßlichen Beteiligten an der "Landshut"-Entführung

Am 26. November 1995 erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Haftbefehl gegen Souhaila Sami Andrawes Sayeh alias "Soraya Ansari", die einzige überlebende Täterin der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" nach Mogadischu im Oktober 1977. Die Anklage befindet sich in der Vorbereitung.
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