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Verfassungsschutzbericht 1992

3.2.1 Rote Armee Fraktion (RAF) und Umfeld

Der gesamte RAF-Bereich setzte 1992 seine Agitation für die sofortige Freilassung der "Haftunfähigen" und der "Gefangenen - die am längsten sitzen" fort. Darüber hinaus wurde weiterhin die Zusammenlegung der "Gefangenen aus RAF und Widerstand" und deren Freilassung in einem überschaubaren Zeitraum gefordert. Zeitgleich stellte sich - insbesondere im Zusammenhang mit drei Erklärungen der RAF - die Frage einer Neubestimmung revolutionärer Politik.
Erklärungen des RAF-Kommandobereiches
In drei Erklärungen vom 10. April, 29. Juni und vom August 1992 stellte die RAF selbstkritisch fest, daß sie mit ihren Anschlägen die damit verbundenen Ziele nicht erreicht und 1989 angefangen habe, über eine Neubestimmung ihrer Politik nachzudenken. Es gehe um einen "Prozeß von Diskussionen und Aufbau einer Gegenmacht von unten", was "als einen ganz wesentlichen Bestandteil den Kampf für die Freiheit der politischen Gefangenen" miteinschließe. Die RAF fordert "Freiheit aller politischen Gefangenen in einem absehbaren Zeitraum". Mit ihrer Ankündigung, "die Eskalation zurückzunehmen", wolle die RAF Raum für politische Lösungen schaffen. Die Entscheidung der RAF, den bewaffneten Kampf wieder aufzunehmen, sei jetzt vom Verhalten des Staates, insbesondere in der Häftlingsfrage, aber auch an anderen "Brennpunkten", wie z. B. dem Rassismus gegen Flüchtlinge und dem Schutz von Faschisten durch die Polizei, abhängig. Sollte der Staat allerdings keinen "Entwicklungsraum" für die angestrebte "Gegenmacht von unten" zulassen, sei "die notwendige und historisch logische Antwort, daß der bewaffnete Kampf zurückkommen wird".

Erklärung Irmgard MÖLLERs "für die Gefangenen aus RAF und Widerstand"

Im Zusammenhang mit der RAF-Erklärung vom 10. April 1992 hat sich die RAF-Gefangene Irmgard MÖLLER in einer Erklärung vom 15. April 1992 "für die Gefangenen aus RAF und Widerstand" geäußert. Die Entscheidung der "Genossen" sei richtig. Es müsse auch nach Auffassung der Häftlinge "zu einer Neubestimmung von Inhalten und Formen der eigenen Politik" kommen. Die Häftlinge erhoffen sich in einem absehbaren nächsten Zeitraum eine Perspektive für ihre Freilassung, wobei vier als "haftunfähig" angesehene Gefangene zuerst und die RAF-Gefangenen Bernhard RÖSSNER und Günter SONNENBERG sofort freigelassen werden müßten.*

Erklärung des RAF-Häftlings Karl-Heinz DELLWO

In seiner Erklärung vom Oktober 1992 kritisierte der in der Justizvollzugsanstalt Celle einsitzende Karl-Heinz DELLWO, daß mit der Entscheidung der Bundesministerin für Justiz, Bernhard RÖSSNER Strafausstand für die Dauer von 18 Monaten zu gewähren, "die Notwendigkeit einer politischen Antwort des Staates auf die Gefangenenfrage, aber auch auf die RAF", unterlaufen werde. Eine angeblich vom Bundespräsidialamt gegebene Zusage zur Freilassung Bernhard RÖSSNERs auf dem Gnadenwege sei gebrochen worden. Auf den "qualitativen Schritt der RAF", "die Frage des bewaffneten Kampfes offen" gemacht zu haben, sei bisher keine entsprechende Antwort des Staates erfolgt. Es gebe grundsätzlich gegenüber den Gefangenen und der RAF von seiten des Staates keine offene politische Situation mehr. Gleichwohl kündigte er an, daß er und sechs weitere RAF-Häftlinge zur Mitarbeit in den anstehenden Strafaussetzungsverfahren weiterhin bereit seien. Außerdem erklärte er, keiner von ihnen werde nach seiner Freilassung zum bewaffneten Kampf zurückkehren.

* Günter SONNENBERG wurde am 15. Mai 1992 entlassen, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe mit sofortiger Wirkung zur Bewährung ausgesetzt hatte. Mit Wirkung vom 17. November 1992 gewährte das Bundesministerium für Justiz Bernhard RÖSSNER gnadenweise Strafausstand des noch nicht verbüßten Teils der lebenslangen Freiheitsstrafe für die Dauer von 18 Monaten. Während dieser Zeit soll sich RÖSSNER einer Therapie in einer Fachklinik unterziehen.

Die Entscheidung des RAF-Kommandobereiches wurde im RAF-Umfeld überwiegend akzeptiert. Die Erklärungen stießen aber teilweise auch auf Kritik oder Unverständnis.

Reaktionen des RAF-Umfeldes

In zwei Erklärungen vom 22. April und 22. Mai 1992, die an verschiedene Tageszeitungen und Nachrichtenagenturen (u. a. in Bonn, Düsseldorf und Köln) versandt wurden, kritisiert eine Gruppe, die sich selbst als Teil des "Widerstandes in der BRD" begreift, den in der RAF Erklärung vom 10. April 1992 geäußerten vorläufigen Verzicht auf Mordaktionen. Für die Verfasser sind militante Aktionen "nicht nur moralisch notwendig, sondern auch politisch sinnvoll. Widerstand heißt Angriff!".

Das RAF-Umfeld in NRW agitierte in Veranstaltungen, bei Demonstrationen, in Publikationen, Flugblättern, Radiosendungen sowie durch Plakat- und Schmieraktionen für die "Freilassung der politischen Gefangenen". In diesem Zusammenhang seien beispielhaft folgende Demonstrationen genannt:

RAF-Umfeld agitiert für die Freilassung inhaftierter RAF-Mitglieder

Am 22. Mai 1992 beteiligten sich rund 80 Personen, darunter des RAF-Umfeldes aus den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Wuppertal, an einer Demonstration vor dem Justizministerium in Düsseldorf

Am 20. Juni 1992 beteiligten sich Personen des RAF Umfeldes, u. a. aus Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Wuppertal, an einer bundesweiten Demonstration "Für das Leben und die Freiheit der politischen Gefangenen" mit insgesamt etwa 2000 Personen in Bonn. Die Demonstration war in regionalen und überregionalen Treffen vorbereitet worden. Auf den Kundgebungen hielten u. a. Angehörige von Häftlingen des RAF-Bereichs Redebeiträge bzw. verlasen Grußbotschaften einzelner RAF-Häftlinge mit den bekannten Forderungen nach sofortiger Freilassung der Haftunfähigen und Zusammenlegung der übrigen "politischen Gefangenen" bis zu deren Freilassung in einem überschaubaren Zeitraum.
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