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Der Prozeß

Tag 1 (21. Mai 1975)

In der extra für den Prozess neu errichteten Mehrzweckhalle in Stammheim begann der Prozess gegen Kurzbiografie:Andreas Baader, Kurzbiografie:Gudrun Ensslin, Kurzbiografie:Ulrike Meinhof und Kurzbiografie:Jan-Carl Raspe. Der Vorsitzende Richter war Dr. Prinzing. Bereits beim aufrufen der Verteidiger begannen die Angeklagten zu stören. Denn das Gericht hatte neben den Vertrauensanwälten der Häftlinge auch Pflichtverteidiger bestimmt die von den RAF-Mitgliedern nur "Zwangsverteidiger" genannt wurden. Die Angeklagten verweigerten diesen jedes Recht sich zur Sache auch nur zu äußern. Außerdem kam hinzu, dass der Bundestag vor diesem Prozess die Strafprozessordnung geändert hatte und dadurch mehrere Anwälte der RAF-Gefangenen ausschloss. So stand Baader zu Prozessbeginn ohne Vertrauensanwalt da.


Tag 3 (10. Juni 1975)

Baader hat immer noch keinen Verteidiger seines Vertrauens. Der Antrag, die "Zwangsverteidiger" zu entpflichten wird abgelehnt. Nach Beschimpfungen der Pflichtverteidiger, sowie des Obersten Richters Prinzing werden die Angeklagten abgeführt.

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Tag 4 (11. Juni 1975)

Der Rechtsanwalt Dr. Hans Heinz Heldmann wird Vertrauensanwalt Baaders. Sein Antrag, die Verhandlung 10 Tage zu unterbrechen, um sich in die Materie einzuarbeiten, wird abgelehnt. Weder die Prozessakten noch die Anklageschrift werden ihm ausgehändigt. Begründung: Die Akten sind alle.

Tag 5 (15. Juni 1975)

Die Anwälte erklären, ihre Mandanten seien in Folge des Hungerstreiks nicht verhandlungsfähig. Der Gefängnisarzt widerspricht dem ohne eingehende Untersuchung.

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Tag 21 (30. Juli 1975)

Kurzbiografie:Ulrike Meinhof erklärt, es handle sich um einen politischen Prozess.

Tag 26 (19. August 1975)

Die Gefangenen verlangen den Ausschluss aus dem Verfahren bis sie von Ärzten ihres Vertrauens untersucht worden wären. Als dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, nennt Kurzbiografie:Andreas Baader den Vorsitzenden Prinzing ein "faschistisches Arschloch" und wird ausgeschlossen. Die übrigen Angeklagten schließen sich ihm an und werden ebenfalls abgeführt.

Tag 39 (23. September 1975)

Gutachten von unabhängigen Medizinern ergeben, dass die Angeklagten infolge der Haftbedingungen verhandlungsunfähig seien und höchstens 3 Stunden täglich am Prozess teilnehmen dürften.

Tag 40 (30. September 1975)

Prinzing erklärt, dass die Hauptverhandlung ab sofort auch ohne die Angeklagten fortgeführt würde. Es entsteht ein Tumult, der sich auch nach 10 Minuten Pause nicht legt, worauf Prinzing die Angeklagten aus dem Saal entfernen lässt.
Man hatte einen neuen Paragraphen in die Strafprozessordnung eingeführt, der besagte, dass ein Verfahren ohne die Angeklagten durchgeführt werden könnte, wenn deren Verhandlungsunfähigkeit selbstverschuldet war. Dies war nach Meinung des Gerichts durch den Hungerstreik geschehen.
Ab sofort waren die Angeklagten nur noch selten im Gerichtssaal anwesend.

Tag 106 (4. Mai 1976)

Die Verteidiger beantragten Richard M. Nixon, Melvin Laird, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Ludwig Erhard, Georg Kiesinger, Walter Scheel und andere als Zeugen vorzuladen. Sie sollten bestätigen, dass die Regierung der USA in Vietnam Völkerrechtsverbrechen begangen hätte und dass diese auch vom Territorium der BRD koordiniert worden waren und damit der Anschlag auf die Heidelberger Kaserne und das IG-Farben-Haus gerechtfertigt waren.
Kurzbiografie:Andreas Baader, Kurzbiografie:Gudrun Ensslin und Kurzbiografie:Jan-Carl Raspe distanzierten sich außerdem von dem Anschlag auf das Springergebäude, an dem Kurzbiografie:Ulrike Meinhof maßgeblich beteiligt war. Sie hatte an diesem Tag den Verhandlungssaal zum letzten Mal betreten. Es zeigten sich inzwischen immer mehr Streitigkeiten zwischen Ulrike Meinhof und dem Rest der in Stammheim einsitzenden RAF-Mitglieder.

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Selbstmord? Ulrike Meinhof

Als die Justizbeamten am Sonntagmorgen dem 9. Mai 1976 die Tür zu Zelle 719 öffneten fanden sie Kurzbiografie:Ulrike Meinhof tot vor. Sie hing an einem aus Anstaltshandtüchern zusammengeknoteten Seil, welches am Fenstergitter ihrer Zelle befestigt war.
Laut der amtlichen Obduktion, sowie der von Meinhofs Schwester veranlassten Nachobduktion, handelte es sich um eien Selbstmord durch Erhängen. Trotzdem gab es immer wieder Zweifel an der Selbstmordversion. So gab es keinen Abschiedsbrief und Gutachter meinten, dass das Seil zu dick gewesen wäre, um es ohne Hilfsmittel durch das engmaschige Gitter des Fensters zu ziehen. Ein solches Hilfsmittel wurde aber in ihrer Zelle nicht gefunden. Andererseits ergab ein Experiment, dass der Handtuchstreifen zu dünn wäre, um die Last des Körpers zu halten.
Auch die restlichen RAF-Gefangenen, deren Anwälte sowie Sympathisanten sprachen fortan von Mord oder Hinrichtung.
Später fand ein Untersuchungsausschuss heraus, dass Pakete an die Angeklagten mit Stricken und der Aufforderung sich zu erhängen, durch die Postzensur zu den Gefangenen gelangt waren - mit Kenntnis des Senats.

Siehe auch:
Weblink:Bericht der Internationalen Untersuchungskommission zum Tod von Ulrike Meinhof

Tag 121 (28. Juni 1976)

Die Verteidigung hatte fünf Zeugen mitgebracht, die beweisen sollten, dass Kriegsverbrechen in Vietnam vom Teritorium der BRD ausgingen und damit die Anschläge der RAF im Bereich des Notwehr- und Nothilferechts lagen. Das Gericht lehnte die Zeugen ab.

Tag 124 (8. Juli 1976)

Der Ex-RAF-Terrorist Gerhard Müller sagte über die Logistik der RAF aus. Man hatte ihm vorher Haftverkürzung, Geld und andere Vergünstigungen für seine Aussage angeboten, sowie ihn durch Isolationshaft mürbe gemacht.

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Tag 131 (28. Juli 1976)

Kurzbiografie:Klaus Jünschke war als Zeuge geladen worden. Nachdem der Vorsitzende Prinzing ihn unterbrach, sprang er über den Richtertisch, warf den Richter zu Boden und schrie "Für Ulrike, du Schwein!"

Tag 171 (10. Januar 1977)

Der Verteidiger Otto Schily hatte Informationen bekommen, wonach Prinzing Ablichtungen der Prozessakten an den Bundesrichter Albrecht Meyer weitergeleitet hatte, welcher über eine mögliche Revision im Verfahren zu entscheiden gehabt hätte. Nicht nur das - Meyer hatte sogar Teile der Akten an die Presse weitergeleitet. Dem Befangenheitsantrag des "Zwangsverteidigers" Künzel wurde stattgegeben und Prinzing wurde durch den Beisitzenden Dr. Foth ersetzt.

Wanzen

Inzwischen wurden die Vermutungen immer lauter, dass vertrauliche Gespräche zwischen den Anwälten und ihren Mandanten mit Wanzen abgehört worden waren.
Tatsächlich waren in den Zellen, in denen diese Gespräche stattfanden, durch den BND und den Verfassungsschutz Wanzen installiert worden. Da es von diesen Zellen aber nur vier gab, insgesamt aber in sieben Zellen Wanzen installiert worden waren, liegt die Vermutung nahe, dass auch in den persönlichen Zellen der Gefangenen abgehört wurde.

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Tag 171 (10. Januar 1977)

An diesem Tag betraten die Angeklagten zum letzten Mal den Gerichtssaal. Jeder gab eine Erklärung zum Prozess ab und Kurzbiografie:Gudrun Ensslin gab einen erneuten Hungerstreik bekannt.
Der Verteidiger Künzel beantragte die Aussetzung des Verfahrens bis die Abhörfrage geklärt sei. Als der Antrag abgelehnt wurde verließ er den Gerichtssaal.

Die Ermordung Bubacks Siegfried Buback

Am 7. April 1977 wurde der Generalbundesanwalt Siegfried Buback, sein Chauffeur sowie der Chef der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft erschossen. Als der Dienstmercedes an einer roten Ampel hielt, feuerten zwei Terroristen der RAF mit Automatikwaffen von einem Motorrad auf den Wagen. Wenige Tage später erreichte ein Bekennerschreiben die DPA mit der Unterschrift "Kommando Ulrike Meinhof".

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Tag 192 (28. April 1977)

Der Richter befindet die Angeklagten Kurzbiografie:Andreas Baader, Kurzbiografie:Gudrun Ensslin und Kurzbiografie:Jan-Carl Raspe für schuldig in folgenden Vergehen: a) drei tateinheitliche Morde in Tateinheit mit 6 versuchten Morden, b) einen weiteren Mord in Tateinheit mit einem versuchten Mord und zusätzlich in 27 weiteren Mordversuchen in Tateinheit mit Sprengstoff-Anschlägen sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Alle Angeklagten wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Eine missglückte Entführung Jürgen Ponto

Am 30. Juli 1977 betraten Kurzbiografie:Susanne Albrecht, Kurzbiografie:Brigitte Mohnhaupt und eine unbekannte dritte Person die Villa des Bankiers Jürgen Ponto. Ponto und seine Frau schöpften keinen Verdacht, denn Susanne war mit den Pontos bekannt. Als der Begleiter der 2 Frauen eine Pistole auf den Bankier richtete, versuchte dieser dem Angreifer die Waffe zu entwenden wobei sich ein Schuss löste. Daraufhin zog Kurzbiografie:Brigitte Mohnhaupt ebenfalls ihre Pistole und erschoss Ponto.

Siehe auch:
Archiv:Erschießung von Jürgen Ponto und Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
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»Wir haben in der Situation, in der Bundesanwaltschaft und Staatsschutz zum Massaker an den Gefangenen ausgeholt haben, nichts für lange Erklärungen übrig. Zu Ponto und den Schüssen, die ihn jetzt in Oberursel trafen, sagen wir, dass uns nicht klar genug war, dass diese Typen, die in der Dritten Welt Kriege auslösen und Völker ausrotten, vor der Gewalt, wenn sie ihnen im eigenen Haus gegenübertritt, fassungslos stehen. «
Susanne Albrecht aus einem Kommando der RAF

Angriff auf die Bundesanwaltschaft

Nachdem die Ponto-Entführung missglückt war, beschloss die Nachfolgegruppe der Stammheiminhaftierten die Bundesanwaltschaft selbst anzugreifen. Dafür baute Kurzbiografie:Peter-Jürgen Boock in einer konspirativen Wohnung einen Raketenwerfer.
Am 25. August 1977 ließ der 68 jährige Künstler Theodor Sand und seine Frau das Ehepaar "Ellwanger" in seine der Bundesanwaltschaft gegenübergelegene Wohnung ein. Die "Ellwangers" hatten sich zuvor angemeldet, um ein Bild von ihm zu kaufen. Als sich die Wohnungstür hinter ihnen schloss überwältigten sie die Eheleute und fesselten sie.
Kurz darauf tauchte eine Gruppe junger Leute auf, die die Einzelteile des Raketenwerfers in die Wohnung brachten, unter ihnen Peter-Jürgen Boock der damit begann den Raketenwerfer zusammenzubauen. Der Abschuss der selbstgebauten Raketen sollte mit einer durch einen Wecker betriebenen Zeitschaltung ausgelöst werden.
Boock gab später an, dass ihm beim Aufbau Zweifel an der Aktion gekommen wären, woraufhin er den Anschlag sabotiert hätte.


                                                                                                                                                                zurück nach oben
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